OÖ im Umtauschfieber

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In den Einkaufszentren und Einkaufsstraßen in Oberösterreich wird in den nächsten Tagen einiges los sein. Nach Weihnachten startet nämlich das große Geschenkeumtauschen. Welche Rechte und Pflichten ihr da habt erfahrt ihr hier.

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Im Stationären Handel gibt es grundsätzlich kein Rückgabe- oder Umtauschrecht. Die meisten Geschäfte nehmen die Ware aber gegen Gutscheine zurück oder tauschen sie um. In manchen Geschäften gibt es sogar das Geld zurück. Wichtig ist die Rechnung aufzuheben, ohne die geht meistens nichts. Manche Geschäfte machen aber auch da eine Ausnahme, zum Beispiel wenn der Kauf auf einer Kundenkarte hinterlegt ist. Hebt auch die originale Verpackung auf! Das steigert auch die Chancen, dass die Ware zurück genommen wird.

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Wer seine Geschenke online gekauft hat kann die Ware zwei Wochen ab erhalt zurück schicken. Aber Achtung: die Feiertage verlängern die Frist nicht! Viele Onlineshops haben extra für die Weihnachtszeit Spezialangebote mit längerer Rückgabemöglichkeit. Oft wird da dann aber die Originalverpackung verlangt.

Alle Tipps von der Arbeiterkammer gibt’s HIER.