Unwetterschäden – was zahlt die Versicherung?

Lightning Strike during Nighttime

Heftige Unwetter können für viele Oberösterreicher und Oberösterreicherinnen zum Problem werden: Denn wenn durch ein Unwetter das eigene Haus oder Auto beschädigt wird, kann das sehr schnell teuer werden. Bester Schutz dagegen ist eine passende Versicherung. Schäden von Sturm, Hagel oder Unwetter am Haus sind meistens über die Eigenheimversicherung gedeckt, aber auch hier gibt es wichtige Dinge, die man beachten muss.

Wir haben deswegen mit Ulli Weiß vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer gesprochen, die uns verraten hat, was bei einer Unfallversicherung besonders wichtig ist:
Nämlich, dass nur versichert ist, wovon die Versicherung weiß.

Ulli Weiss: Unbedingt die Versicherung über Zubauten informieren!

Bester Schutz ist also, sich die eigene Versicherung genau anzusehen, um zu überprüfen, ob alles Wichtige im Versicherungsschutz enthalten ist. Wenn man beim eigenen Haus Neuerungen macht (wie Photovoltaik, Überdachung für den Pool), müsst ihr unbedingt die Versicherung von diesen informieren, damit diese auch im Versicherungsschutz aufgenommen werden!

Ausführliche Infos, welche Schäden (von Hagel, Blitzen, zu umgestürzten Bäumen) von welcher Versicherung gedeckt werden, könnt ihr auf der Seite des Konsumentenschutzes der Arbeiterkammer hier nachlesen.

Purple Thunder Storm during Nighttime
Foto: Pexels – Photo by Pixabay

Damit ihr euch nach einem eingetretenen Schaden richtig und sicher verhält, rät der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer folgendes:

  • Meldet den Schaden umgehend Ihrer Versicherung.
  • Dokumentiert sämtliche Schäden durch Fotos oder Videos und haltet das genaue Schadensdatum samt Uhrzeit fest.
  • Soweit zumutbar versuchet den bereits eingetreten Schaden durch geeignete Maßnahmen zu verringern und unmittelbar bevorstehenden Schaden zu verhindern
  • Achtung: Bringt euch nicht selbst in Gefahr!
  • Anderenfalls beauftragt in Absprache mit der Versicherung eine:n Professionist:in mit der Schadensabwehr beziehungsweise Schadensminderung.
  • Entsorgt keine schadhaften Gegenstände ohne Rücksprache mit Ihrer Versicherung. In der Regel beauftragt die Versicherung einen Sachverständigen mit der Schadensbegutachtung.
  • Zieht bei der Besichtigung durch den Sachverständigen einen sachkundigen Handwerker bei.
  • Abschließend gibt es eine Reparaturfreigabe und ihr könnt die Schäden von einem Fachunternehmen beheben lassen.

Titelbild: Pexels – Photo by Pixabay