Nicht immer lässt es der Alltag zu, dass man sich auf Shopping-Tour begibt. Online-Bestellungen hingegen können einfach und bequem Zuhause abgewickelt werden, weshalb sie immer beliebter werden.
Doch was ist, wenn das erwartete Paket nicht rechtmäßig nachhause geliefert wird? Oft verschwinden Pakete nämlich, oder sie werden beschädigt vorgefunden. Wird beim Online-Einkauf eine Abstellgenehmigungen erteilt, dürfen Zusteller das Paket vor der Tür abstellen, ohne es persönlich zu übergeben. Die Verantwortung liegt im Falle eines Verlusts nicht beim Zusteller, sondern beim Konsumenten.
Konsumentenschützer der Arbeiterkammer warnen vor Risiken beim Online-Handel. Es wird empfohlen, von Abstellgenehmigungen abzusehen. Denn es gibt bessere Alternativen.
Mittlerweile gibt es in jedem Ort Abholstationen. Die sicherste Alternative zur Abstellgenehmigung ist es, die Bestellung zu einer dieser Abholstationen umzuleiten. Das kostet zwar etwas mehr Zeit, doch spart man so im Falle des Verlusts Ärger und Geld, sagt Ulrike Weiß, Leiterin der Abteilung Konsumentenschutz der AK Oberösterreich: