Erster Fall von Vogelgrippe in Oberösterreich. In einer privaten Geflügelhaltung im Bezirk Braunau nahe dem Ibmer Moor sind mehrere tote Tiere entdeckt worden. Die sind untersucht worden und das Ergebnis ist seit heute bekannt. Es handelt sich um die Vogelgrippe, sagt Landesveterinärdirektor Thomas Hain. Der betroffene Hof hält drei Gänse, elf Enten und 20 Hühner – auch Pfaue, Esel, Ponys und Schafe. Die Gänse, Enten und Hühner müssen eingeschläfert werden, die anderen Tiere sind nicht betroffen, so Hain.
Rund um den betroffenen Betrieb ist für die nächsten drei Wochen eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet. Geflügelhaltungen werden amtstierärztlich kontrolliert.
Für den Menschen besteht keine Gefahr, betont der Landesveterinärdirektor, auch über Lebensmittel kann die Krankheit nicht übertragen werden.
In der Schutz- und Überwachungszone gelten für die Tierhalter von Geflügel folgende Auflagen:
· Alle Personen, die Geflügelstallungen betreten, müssen angemessene Biosicherheitsmaßnahmen (z.B.: Desinfektion an Ein- und Ausgängen der Stallungen) einhalten.
· Alle Fahrzeuge, die einen Geflügel-Betrieb anfahren oder verlassen, sind geeigneten Desinfektionsmaßnahmen zu unterziehen.
· Sollte es zu einer erhöhten Sterblichkeit von Geflügel im Betrieb kommen, ist dies unmittelbar der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
· Das gehaltene Geflügel ist so abzusondern (z.B.: in Ställen), dass es vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist.
Eine Stallpflicht gilt seit 10.Jänner.
Foto: fotokerschi.at, Land OÖ