Taylor Swift Konzerte abgesagt – Und jetzt?

Stell dir vor, du hast dich wochenlang auf das Konzert von Taylor Swift in Wien gefreut, nur um dann zu erfahren, dass es abgesagt wurde. Viele Fans stehen nun vor der Frage: Was passiert mit meinen gebuchten Hotels, Zugtickets und anderen Reisekosten?

Hier findest du alle wichtigen Informationen, wie du jetzt vorgehen solltest.

Rückerstattung der Konzerttickets

Wenn du nur ein Konzertticket gekauft hast, hast du Glück. Laut dem Veranstalter bekommst du den vollen Ticketpreis automatisch innerhalb von zehn Tagen zurückerstattet. Falls du dein Ticket über ein Kartenbüro gekauft hast, empfiehlt es sich, dort direkt nachzufragen und den Rückerstattungsprozess in Gang zu setzen.

Was passiert mit Hotel und Anreise?

Hast du zusätzlich zum Konzertticket ein Hotel oder ein Zugticket nach Wien gebucht? Dann könnte es komplizierter werden. Während du auf jeden Fall dein Geld für das Konzertticket zurückbekommst, sieht es bei den restlichen Buchungen anders aus.

  • Hotelbuchung: Die Absage des Konzerts hat grundsätzlich keinen Einfluss auf deine Hotelbuchung. Ob du deine Hotelkosten zurückerstattet bekommst, hängt von den Stornierungsbedingungen ab, die du bei der Buchung akzeptiert hast. Ein Blick in die Buchungsunterlagen kann hier Klarheit schaffen.
  • Anreise: Ähnlich verhält es sich mit der Anreise. Ob du deine Zug- oder Flugtickets kostengünstig stornieren oder umbuchen kannst, hängt von den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Anbieters ab. Es kann sein, dass du im schlimmsten Fall auf diesen Kosten sitzen bleibst, wenn du die Reise nicht antrittst.

Was, wenn du ein Pauschalpaket gebucht hast?

Wenn du ein komplettes Reisepaket gebucht hast, also zum Beispiel „Konzertticket plus Hotel“ oder „Konzertticket plus Anreise“, sieht die Lage besser für dich aus. Da das Konzert als wesentlicher Bestandteil des Arrangements entfällt, hast du das Recht, die gesamte Reise kostenlos zu stornieren. Wende dich in diesem Fall direkt an den Reiseveranstalter und fordere schriftlich die Rückerstattung des gesamten Reisepreises.

Was tun, wenn die Rückerstattung nicht klappt?

Sollte es Probleme mit der Rückerstattung geben – sei es vom Konzertveranstalter oder vom Reiseanbieter – kannst du dich an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich wenden. Sie stehen dir mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen dich dabei, dein Geld zurückzubekommen.

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