Nicht nur Partynächte und kaputte Zäune sorgen für Streitigkeiten mit den Nachbarn. Daneben gibt es auch besonders skurrile Fälle:
- Füttern fremder Katzen: Wer regelmäßig Nachbars Katzen anlockt oder füttert, kann Streit auslösen, etwa wenn Schäden entstehen oder Tiere gezielt „abgeworben“ werden. Je nach Fall kommen Eigentumsrecht, Schadenersatzrecht (§ 1295 ABGB) oder Besitzstörungen ins Spiel.
- Ungewöhnliche Hobbys: Dudelsackspielen im Garten, Hahnenkrähen, Heimwerken zu Randzeiten oder exotische Tiere wie Pfauen können wegen Lärm oder Geruch rechtlich heikel werden.
- Mähroboter auf Abwegen: Fährt ein Rasenmäher-Roboter aufs Nachbargrundstück, kann das eine Besitzstörung sein. Entstehen Schäden, sind auch Schadenersatzansprüche denkbar.
- Beleidigende Gartenzwerge: Auch Gartendeko kann zum Problem werden, wenn sie gezielt beleidigend gegen den Nachbarn gerichtet ist. Dann kann es zu einer Kollision zwischen Eigentumsfreiheit und Persönlichkeitsrecht/Ehrenbeleidigung kommen.
Trotzdem dürfen die Klassiker nicht vergessen werden: Zu helle Außen- oder Weihnachtsbeleuchtung, strenger Geruch von Kompost, zu lang anhaltendes Hundebellen oder wenn der Griller direkt am Zaun zum Nachbar steht, können zum rechtlichen Problem werden. Maßgeblich ist dabei häufig § 364 Abs. 2 ABGB, also das Verbot unzumutbarer Einwirkungen wie Lärm, Rauch, Geruch oder ähnliche Störungen.
