Dieser Zwischenfall ist gerade das Gesprächsthema im Salzkammergut: Ein Liebespaar „vergnügt“ sich romantisch auf einem Stand-Up-Paddle am Traunsee in Traunkirchen. Am helllichten Tag, vor jeder Menge Publikum! Sogar Ausflugsboote sollen vorbeigekommen sein und die Leute haben angeblich Fotos gemacht. Witzig – finden die einen! Geht garnicht – sagen die anderen. Aber ist es erlaubt: Das „Liebesspiel an öffentlichen Plätzen vor aller Augen“? Der Linzer Strafverteidiger Andreas Mauhart sagt: Nein! Bei Fällen wie diesem drohen Strafen!
Anders ist die Rechtslage, wenn man sich als Liebespaar versteckt, etwa in einer einsamen Bucht.
Anwalt Andreas Mauhart fasst zusammen: „Liebe machen“ an öffentlichen Plätzen ist erlaubt, solange ihr dafür sorgt, dass euch keiner sieht! Wer bewusst riskiert, erwischt und beobachtet zu werden, muss mit mehreren tausend Euro Strafe rechnen.
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