Viele Oberösterreicher bestellen Weihnachtsgeschenke im Internet und ärgern sich über Paketdienste. Bei der Arbeiterkammer häufen sich Beschwerden von Kunden. Sie schildern, dass sie zu Hause auf ein Paket warten. Niemand läutet, doch dann liegen Pakete einfach vor der Tür oder im Stiegenhaus oder es klebt ein Abholschein am Postkasten. Das ist ärgerlich und rechtlich nicht zulässig, sagen die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich. Paketdienste müssen zumindest einen persönlichen Zustellversuch unternehmen.
Paket einfach ablegen, das geht nicht!
Ihr als Empfänger müsst die Lieferung in Händen halten, erst damit geht sie in euren Besitz über. Wird das Paket beschädigt oder geht verloren, trägt der Versender das Risiko. Wenn ihr das Paket bei einem Unternehmen gekauft habt, also in einem Onlineshop, dann könnt ihr von diesem die erneute Lieferung oder den Austausch der beschädigten Ware verlangen.
Warnung vor Abstellgenehmigungen
Anders ist die Lage, wenn ihr eine Abstellgenehmigung erteilt habt. Das könnt ihr extra bei der Post oder beim Lieferdienst angeben. Dann dürfen Zusteller die Pakete einfach ablegen. Konsumentenschützer raten jedoch davon ab. Der große Nachteil ist, dass ihr mit einer Abstellgenehmigung das komplette Risiko dafür tragt, sollte das Paket verloren gehen oder beschädigt werden.
TIPP: Abholstation nutzen
Wenn ihr selten zu Hause seid und trotzdem unbedingt Pakete selber in Empfang nehmen wollen, lasst sie in eine Abholstation senden. Beinahe alle Zustelldienste bieten online oder telefonisch eine Umleitung der Lieferung an. Ihr müsst dafür nur einen Shop oder eine Niederlassung des jeweiligen Transporteurs aufsuchen. Der zusätzliche Zeitaufwand kann sich lohnen, denn damit seid ihr rechtlich auf der sicheren Seite.
Alle Infos zu euren Rechten bei Problemen oder Fragen zu Paketdiensten findet ihr hier.