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Monatelang wurde ermittelt und zahlreiche Gutachten erstellt. Vor allem das letzte hat den Anästhesisten entlastet. Ihm wurde ja vorgeworfen, zwei Patienten mit einer Überdosis Schmerzmittel getötet zu haben. Die Todesursache eines Patienten waren aber seine schweren Verletzungen. Staatsanwalt Andreas Pechatschek
„Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen diesen angezeigten Arzt eingestellt. Nach umfangreichen Ermittlungen. Insbesondere wurden zahlreiche Sachverständige bemüht. Und aufgrund dieser Expertisen war klar, dass dem angezeigten Arzt kein Vorwurf zu machen ist.“
Jetzt läuft nur mehr ein Arbeitsrechtliches Verfahren sagt Verteidiger Alois Birklbauer:
„Weil der Arzt ja fristlos entlassen wurde, wie es so schön heißt, und das ist eigentlich nicht unbedingt ein übliches Vorgehen. Wenn es um Kunstfehler oder Behandlungsfehler geht mit gravierenden Folgen, gibt es sehr oft eine vorläufige Suspendierung. In dem Fall hat es aber sofort die Entlassung gegeben, ohne ihn anzuhören. Auch mit einer sehr drastischen Presseaussendung, die vom schwarzen Tag gesprochen hat. Und diese Entlassung hat er angefochten und dieses arbeitsrechtliche Verfahren läuft noch. Weil man hier ganz bewusst abwarten wollte, wie das Strafverfahren ausgeht. Wenn natürlich im Strafverfahren herausgekommen ist, dass ihm kein Behandlungsfehler vorzuwerfen ist, wird das sicher auch für das arbeitsrechtliche Verfahren entsprechende Konsequenzen haben. Zu seinen Gunsten, davon gehe ich aus.“
Die Ärztekammer fordert die Oberösterreichische Gesundheitsholding jetzt dazu auf, den Ruf des betroffenen Arztes wieder herzustellen. Die OÖG selber weißt darauf hin, dass die Schritte zum damaligen Zeitpunkt nötig gewesen wären. Zeigt sich aber gleichzeitig erleichtert, das keine rechtlichen Schritte notwendig geworden sind.