Liebe am Arbeitsplatz ist ja durchaus nicht so ungewöhnlich. Immerhin verbringt man mit den Kolleginnen und Kollegen sehr viel Zeit. Doch immer wieder stellt sich die Frage, ob das Ganze eigentlich erlaubt ist oder ob sich Arbeitgeber dabei einmischen dürfen.
In den USA etwa, ist es keine Seltenheit, dass in den Arbeitsverträgen Klauseln angeführt sind, die eine solche Liaison streng verbieten. Anders geregelt sei das in Österreich, denn hier dürfe der Arbeitgeber zunächst einmal überhaupt nicht mitreden, was das anbelange, sagt Birgit Kronberger, Geschäftsführerin vom Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung.
Privatsache bleibt es solange, bis mögliche Interessenskonflikte entstehen. Dann muss das Verhältnis im Sinne der Treuepflicht dem Dienstgeber gemeldet werden, sonst können auch arbeitsrechtliche Folgen auftreten.
Einfach gekündigt oder gar entlassen zu werden, aufgrund einer solchen Liebesbeziehung, ist ohne driftigen Grund, wie zum Beispiel Betriebsstörung, nicht erlaubt.
Fazit: Solange man sich angemessen während der Arbeitszeiten verhält und das Verhältnis keine negativen Einflüsse auf etwa das Arbeitsklima oder die Arbeitsleistung hat, ist alles erlaubt. Sogar Beziehungen zwischen verschiedenen Hierarchiestufen.