Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in der Causa Buwog die erstinstanzlichen Urteile für die Hauptangeklagten im Wesentlichen bestätigt und die ausgesprochenen Haftstrafen aufgrund der „exorbitant und unangemessenen Verfahrensdauer“ halbiert. Der OGH reduzierte die Freiheitsstrafe für Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser von acht auf vier Jahre und für Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger von sieben auf dreieinhalb Jahre. Für Ex-Lobbyist Peter Hochegger wurde die Zusatzfreiheitsstrafe von sechs auf drei Jahre reduziert, 2 Jahre davon bedingt.
Karl-Heinz Grasser, der von einem „Fehlurteil“ sprach, muss damit demnächst die Haftstrafe antreten. Der Ex-Finanzminister will das Urteil aber noch nicht hinnehmen. Grasser will sich noch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden.