Insekten in Faschingskrapfen?

Faschingskrapfen / Wolfgang Dirscherl / pixelio.de
Faschingskrapfen / Wolfgang Dirscherl / pixelio.de

Beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich fragen derzeit vermehrt besorgte Konsumenten an, ob sie nun damit rechnen müssen, dass Insekten wahllos Lebensmitteln beigemengt werden. Die Experten der Arbeiterkammer beruhigen: Insekten müssen im Zutatenverzeichnis aufscheinen!

Neue EU-Verordnung erlaubt Insekten in bestimmten Lebensmitteln

Seit Jänner 2023 erlauben EU-Verordnungen, dass Hausgrillen und Larven des Getreideschimmelkäfers in Lebensmitteln wie etwa für Brot und Backwaren, Pizza oder Nudeln verwendet werden.

Tipp: Wer Produkte mit Insekten meiden möchte, dem hilft ein Blick ins Zutatenverzeichnis. Denn darin muss sowohl die lateinische Bezeichnung der Insekten als auch ihr deutscher Name angeführt sein, zum Beispiel: „Acheta domesticus (Hausgrille, Heimchen), gefroren“.

AK OÖ fordert bessere Kennzeichnung zum Schutz gegen Allergien

Bei jenen Insekten, die in Verdacht stehen, Allergien auszulösen, ist außerdem ein entsprechender Zusatzhinweis verpflichtend. Nicht vorgeschrieben ist derzeit eine klare Kennzeichnung auf der Vorderseite des Produkts, was von vielen Konsumentinnen und Konsumenten aber gewünscht wird. Die Konsumentenschützer der AK OÖ fordern daher eine entsprechende Änderung der Rechtslage.

Wichtig: Es besteht aktuell keine Gefahr, versehentlich einen Krapfen mit Insektenmehl zu „erwischt“, denn Lebensmittel mit Insekten sind nach wie vor Nischenprodukte. Da die Herstellung sehr aufwändig und teuer ist, muss nicht davon ausgegangen werden, dass die Unternehmen Insekten in der Massenproduktion einsetzen.

Zusatzstoffe aus Insekten sind nichts Neues

Bereits seit Jahrzehnten werden hingegen andere aus Insekten herstellte Zusatzstoffe in Lebensmitteln verwendet, ohne dass dies vielen Konsumentinnen und Konsumenten bewusst ist. So wird etwa der Farbstoff Karmin (E 120), der aus ausgekochten und zerquetschten Scharlach-Schildläusen hergestellt wird, bei rot gefärbten Lebensmitteln – wie z.B. M&M’s von Mars Inc. – eingesetzt. Schellack (E904) stammt ebenfalls von Insekten. Es handelt sich dabei um ein Harz, das Schildläuse absondern. Es sorgt beispielsweise dafür, dass die Kinder Schokobons von Ferrero glänzen. Alle Infos dazu und zu 300 in der EU zugelassenen E-Nummern gibts in einer Broschüre der AK OÖ.

Titelfoto: Wolfgang Dirscherl  / pixelio.de