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Ex Finanzminister Karl Heinz Grasser hat jetzt eine elektronische Fußfessel. Heißt er sitzt nicht mehr im Gefängnis sondern zu Hause im Hausarrest. Josef Landerl vom Verein Neustart erklärt wie das funktioniert:
„Man muss sich das so vorstellen, wenn jemand seine Strafe im elektronisch überwachten Hausarrest verbüßt, ist er zu Hause eingesperrt. Das heißt, die Zeiten, wo er das Zuhause verlassen kann, sind klar festgelegt und auch auf Tätigkeiten beschränkt, die ihm vorhin festgelegt werden.“
Das kann der Weg in die Arbeit und die Arbeit selber sein. Aber auch Beschaffung von Lebensmitteln und Bewegung im Freien. Geregelt ist das über eines GPS Sender am Bein. Ist die Person dann um die ausgemachte Zeit nicht zu Hause wird erst einmal angerufen und nach dem Grund gefragt:
„Ist er nachvollziehbar, wie zum Beispiel in einem Stau, ich stehe in einem Stau beim Nachhausefahren von der Arbeit, passieren keine Sanktionen. Wenn der Fußfesselträger aber nicht erreichbar ist, gibt es sofort eine Verständigung der zuständigen Justizanstalt und die veranlasst dann die nächsten Schritte, die notwendig sind.“
Die Fußfessel wird oft kritisiert und als „Urlaub zu Hause“ bezeichnet. Laut Landerl ist das aber nicht der Fall. Auch in großen Häusern mit Garten und Pool werden die Räume die betreten werden können eingeschränkt:
„Bei großen Wohnungen oder Häusern legt die Justiz fest, welche Bereiche genutzt werden dürfen und welche nicht. Genutzt werden dürfen in der Regel Wohnzimmer, Küche, Schlafzimmer, Nassräume. Außenbereiche, Saunas und so sind zumeist von der Nutzung ausgeschlossen.“
Für eine Fußfessel kommt auch nicht jeder in Frage. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
„Weiters brauche ich eine versicherungspflichtige Beschäftigung, eine geeignete Wohnform. Ich brauche die Zustimmung der Mitbewohnerinnen, die über 14 Jahre sind und in derselben Wohnung leben. Und ich brauche eine persönliche Eignung. Das heißt, die Menschen müssen die Herausforderungen, die die Fußfessel mit sich bringt, auch schaffen.“
Bei den Verbrechen die die Häftlinge begangen haben gibt es für den Antrag auf eine Fußfessel keine Einschränkung. Aber es gibt bestimmte Delikte bei denen die Auflagen strenger sind:
„Wir sprechen hier von Delikten häuslicher Gewalt, Sexualstraftaten, Tötungsdelikte, schwerer Raub, aber auch Verbrechen oder Verurteilungen bezüglich des Terrorparagrafen. Hier müssen die Personen mindestens, also die Hälfte der Strafe in der Justizanstalt verbüßen, mindestens aber drei Monate.“
Grundsätzlich sieht Landerl die Fußfessel als gute Alternative zur Haftstrafe im Gefängnis. Alleine deswegen, weil die Betroffenen selber Arbeiten gehen müssen und so nicht auf die Tasche des Staats fallen.
