Mit viel Mühe habt ihr Geschenke für die Liebsten ausgesucht und gekauft. Was aber, wenn unter dem Christbaum plötzlich drei gleiche Bücher liegen oder das Geschenk nicht gefällt?
Ein generelles Umtauschrecht gibt es nicht
Während im Online-Handel ein grundsätzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen besteht, ist ein Umtauschrecht im stationären Handel Vereinbarungssache, meldet die Arbeiterkammer Oberösterreich. Viele Geschäfte bieten hier mehr als der Gesetzgeber vorschreibt und tauschen großzügig um oder geben sogar eine Geld-Zurück-Garantie.
Original-Verpackung aufheben
Wichtig ist in jedem Fall, dass ihr die Originalverpackung aufhebt. Die meisten Onlineshops verlangen, dass die Ware in der Originalverpackung zurückgeschickt wird. Konsumentenschützerin Uli Weiss von der Arbeiterkammer Oberösterreich rät außerdem, Preisschilder nicht abzuschneiden, sondern den Preis einfach mit einem dicken Stift zu übermalen.
Eure Rechte zu Umtausch und Rücktritt findet ihr hier.