Bild: Wolfgang Knoll
Weil die Frösche im Schwimmteich der Familie Knoll in Pasching angeblich zu laut quaken wurden sie von den Nachbarn verklagt erzählt uns heute Wolfgang Knoll:
„Der Nachbar hat dann geklagt, weil er gesagt hat, ab 2021 ist es explodiert und er kann nicht bei offener Terrassentür schlafen.„
Ein Sachverständiger hat sich das Ganze dann angeschaut:
„Ein paar Tage lang ist ein Lärmschutztechniker da gewesen, der genaue Messungen und so weiter durchgeführt hat. Da gibt es dann ein Gutachten und das ist dann erörtert worden und so weiter und so fort. Letzten Endes sagt der Richter, dass wir schuldig sind.“
Heißt die Familie muss sich jetzt kümmern die Lautstärke einzudämmen:
„Natürlich würde eine Lärmschutzwand etwas bringen. In Sichthöhe, das heißt vor uns bis zu unserem Nachbarn in 1. Stock oben, da reden wir sicher von 4-5 Meter Höhe. Es ist immer die Frage, ob das überhaupt genehmigt werden würde.“
Die Frösche entnehmen geht aber auch nicht, denn naturschutzrechtlich ist das verboten. Wie es weiter geht ist also noch offen. Es ist auch das erste derartige Urteil in Österreich.