Infizierte Personen dürfen ihr Zuhause verlassen, um z.B. arbeiten zu gehen oder um Veranstaltungen zu besuchen. Sie müssen dabei aber eine FFP2-Maske tragen. Außer man ist im Freien und kann zu allen anderen Menschen 2 Meter Abstand halten
Der Zutritt zu Krankenhäusern, Heimen, Horten, Kindergärten und Volksschulen ist allerdings nicht gestattet. Außer man arbeitet dort.
Diese Einschränkungen gelten 10 Tage. Nach 5 Tagen ist aber ein Freitesten möglich.