Wenn du im Handel arbeitest, dann muss dir dein Chef bis spätestens heute sagen, ob er dich am 8. Dezember braucht oder nicht. Diese Frist gilt bis heute. Ab da hast du eine Woche Zeit, um deinem Chef zu antworten, sagt Christina Teuchtmann von der Rechtschutz-Abteilung der Arbeiterkammer OÖ:
Das Arbeiten im Handel am 8.12. ist übrigens freiwillig, dein Arbeitgeber kann dich nicht dazu zwingen.
Wenn du an diesem Tag frei haben willst, brauchst du auch keinen Grund dafür angeben, sagt die AK.
Wegen der Weigerung, am 8. Dezember zu arbeiten, darf man außerdem nicht benachteiligt werden. Eine Kündigung aus diesem Grund kann vor Gericht angefochten werden.
Welche Arbeiten gemacht werden dürfen und wie das abgegolten wird, erfahrt ihr HIER.