Das gilt: neues Hundehaltegesetz in OÖ

Hund, Hundehaltegesetz
laumat/Matthias Lauber

Seit 1.Dezember ist es in Kraft: das strengere Hundehaltegesetz in Oberösterreich. Grund dafür war die tödliche Attacke auf eine Joggerin in Naarn letztes Jahr. Dabei haben Hunde eine Frau angefallen und tödlich verletzt.

Was gilt?

Sechs Rassen gelten ab sofort als potenziell gefährlich – darunter Bullterrier und American Staffordshire Terrier, so Tierschutz-Landesrat Michael Lindner:

Das neue Hundehaltegesetz unterscheidet außerdem nach Größe. Wer einen Hund mit mehr als 40 Zentimeter Widerristhöhe oder einem Gewicht von mehr als 20 Kilo hat, muss neben dem allgemeinen Sachkundenachweis auch eine Alltagstauglichkeitsprüfung machen. Das gilt auch für die oben genannten Rassenhunde. Dabei wird überprüft, wie sich der Hund in Alltagssituationen verhält.

Fällt da ein Hund durch, gilt er als auffällig. Es gelten auch solche als auffällig, die ein aggressives Verhalten zeigen. Diese Hunde müssen dann im öffentlichen Raum an die kurze Leine und brauchen einen Maulkorb.

Auch Gemeinden bekommen durch das neue Gesetz mehr Handlungsspielraum, sollte es Vorfälle mit Hunden in einer Gemeinde geben.

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Foto: laumat.at/Matthias Lauber