Heute wird das neue Hundehaltegesetz im Landtag beschlossen. Grund dafür war die tödliche Hundeattacke Anfang Oktober in Naarn (Bezirk Perg). Für insgesamt sechs Rassen sowie für größere Hunde gilt dann eine Alltagstauglichkeitspflicht.
Eine Alltagstauglichkeitsprüfung müssen große Hunde ab einer Widerristhöhe von 40 Zentimetern oder einem Gewicht von 20 Kilo bestehen. Wird dieser Test negativ absolviert, so gilt dann eine Leinen und Maulkorbpflicht und der Hund als Auffällig. Gemeinden sollen auch mehr Handhabe bekommen, um nicht erst auf einen Biss warten zu müssen, so Landesrat Michael Lindner:
Für sechs Hunderassen darunter Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Pit-Bull gilt eine Leinen und Maulkorbpflicht. Es ist aber möglich sich aus diese zu umgehen:
Alle Hunde die ab 1. Dezember 2024 angemeldet werden müssen diesen Alltagstauglichkeitstest durchlaufen. Dabei werden alltägliche Situationen nachgestellt, wie beispielsweise wenn jemand vorbeiläuft, joggt oder mit dem Rad vorbei fährt. Dadurch sollen auffällige Hunde schon frühzeitig erkannt werden. Die Verantwortung liegt aber nach wie vor bei dem Hundebesitzer.