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Besitzstörungsklagen haben sich in den letzten Jahren quasi zu einem Geschäftsmodell verwandelt. Wer einmal nur kurz mit dem Auto auf einem Firmenparkplatz umdreht kann schon eine Klage bekommen. Christiane Denkmair Konsumentenschützerin bei der Arbeiterkammer Oberösterreich
Die Regierung will dagegen jetzt vorgehen.
Wer klagt könnte dann Gerichts- und Anwaltskosten nicht mehr zurückfordern.