Die Hälfte der Sommerferien ist vorbei, viele Oberösterreicher sind schon wieder zurück aus dem Urlaub. Und manchmal haben sie nicht die besten Reiseerinnerungen: Ausgefallene oder verspätete Flüge, verlorenes Gepäck – das kann die Laune ordentlich verderben. Immerhin, es gibt dafür Geld zurück.
Hat der Flieger mehr als drei Stunden Verspätung, gibt’s je nach Strecke 250 bis 600 Euro zurück. Die Bahn muss ab einer Stunde Verspätung ein Viertel vom Fahrpreis erstatten, ab zwei Stunden die Hälfte. Außerdem kann man die Reise abbrechen oder gar nicht erst antreten und den vollen Fahrpreis zurückverlangen. Zudem müssen gestrandete Passagiere verpflegt und bei Bedarf in einem Hotel untergebracht werden.
Kein Recht auf finanzielle Entschädigung hat man allerdings bei höherer Gewalt, zum Beispiel nach Unwettern, Bränden oder Polizeieinsätzen. Der Anspruch auf Verpflegung und Unterbringung besteht aber auch in solchen Fällen. Die Passagier- und Fahrgastrechte gelten bei Start oder Ziel in der EU sowie bei einer Reise mit EU-Unternehmen.
Beantragt werden können die Entschädigungen bei der Fluglinie, dem Reisebüro oder dem Bahnunternehmen, wo die Fahrkarte gebucht worden ist. Habt ihr einen AUA-Flug über die Lufthansa gebucht, ist die Lufthansa zuständig. Für eine bei den ÖBB gebuchte Bahnfahrkarte von Budapest nach Linz müssen die ÖBB die Entschädigung auszahlen. Bei Pauschalreisen ist immer das Reisebüro der erste Ansprechpartner.
Wenn die Fluggesellschaft oder das Bahnunternehmen eure Ansprüche nicht anerkennen, solltet ihr dort Beschwerde einlegen. Hilft das nichts, könnt ihr euch an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte in Wien (apf) wenden. Auch die Arbeiterkammer hilft bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen und unterstützt euch im Zweifelsfall auch bei einer Klage.
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