Bild: Life Radio
Seit gut zwei Monaten dürfen in Oberösterreich Biber erlegt werden, das ist in der Biber-Verordnung festgeschrieben. Dann, wenn die Biber Probleme machen und Schaden anrichten. Die Zahl ist ebenfalls festgelegt: 158 Biber dürfen von September bis Ende März entnommen werden. Mittlerweile hat es auch die ersten Entnahmen gegeben – 20 an der Zahl, sagt uns Naturschutzlandesrat Manfred Haimbuchner:
„Der Biber kann und macht auch zum Teil Probleme. Und mein Ansinnen ist, dass man da relativ unbürokratisch unter Einhaltung der EU-Regeln, dass also hier dieser Biber auch entnommen werden kann, wo er gröbere Probleme macht und wo halt sowieso Gefahr droht für Menschen, für Eigentum.“
Bestimmte Bezirke in Oberösterreich gibt es derzeit nicht, wo der Biber mehr Schäden anrichtet, die Entnahmen sind in ganz Oberösterreich, sagt Haimbuchner.
„Die Entnahmen gibt es quer durch Oberösterreich. Sie sind ja auch nicht überall so möglich, da ist ja Oberösterreich in Regionen unterteilt. Aber wie gesagt, wir handeln da unbürokratisch. Dort, wo die Probleme vorhanden sind, dort greifen wir ein.“
Landwirte müssen die Schäden zuerst bei der BH melden, erst dann gibt es die Erlaubnis, den Biber zu erlegen.
