Weil 24 der 29 Ortsschilder in Gmunden falsch stehen, hat der Verfassungsgerichtshof die Tempo 40 Regelungen im Ortsgebiet nun als rechtswidrig aufgehoben.
Ausgelöst wurde die Debatte um die Geschwindigkeitsbegrenzung durch viele Einsprüche gegen Strafzettel. Dabei stellte das Gericht fest, dass das Ortsgebiet rechtlich nie korrekt festgelegt worden war. Außerdem waren Zusatztafeln mit dem Hinweis „ausgenommen Landesstraßen“ für Autofahrer verwirrend. Laut Verfassungsgerichtshof sind die Ortstafeln um bis zu 68 Meter von der gesetzlich vorgesehenen Position abgewichen. Damit ist Tempo 40 im Ortsgebiet vorerst Geschichte.
Geld zurück
In manchen Fällen könnten Schnellfahrer jetzt auch ihr Geld zurückbekommen. Vor allem jene, deren Strafverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Sagt uns ÖAMTC-Jurist Valentin Kiesenhofer:
Also bei laufenden Verfahren, die nicht rechtskräftig sind, da gibt es schon eine Möglichkeit. Da hat man die Möglichkeit einen Einspruch zu machen. Man muss aber bedenken, wenn man einen Einspruch macht, dann kann die Strafe auch um 10% aber mindestens 10 Euro teurer werden.
Wenn ihr die Strafzettel bereits bezahlt habt, dann wird es kaum möglich sein, das Geld zurückzubekommen – so Kiesenhofer.
