Reisestorno und online-Flüge: das sind die Urlaubsbeschwerden

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Der Flug ist verspätet, das Hotel überbucht: bei der Arbeiterkammer Oberösterreich häufen sich schon die Reisebeschwerden. 6.000 Oberösterreicher haben bereits Anfragen an die Konsumentenschützer der AK gerichtet. Am Ende der Urlaubssaison dürften es wohl mehr als letztes Jahr sein, sagt Ulrike Weiß vom Konsumentenschutz der AK. Da waren es insgesamt 9.000 Reisebeschwerden.

Die klassischen Reisemängel sind es mittlerweile aber nicht mehr, so Ulrike Weiß:

„Die klassischen Reisemängel, dass das Zimmer verschmutzt ist oder in irgendeiner Form Getier sich im Zimmer befindet, das wird eigentlich weniger. Und so wirklich diese absoluten Bruchbuden haben wir das Gefühl, die gibt es eigentlich nicht mehr.“

Mittlerweile betrifft es oft online gebuchte Hotelaufenthalte und Flüge, so Weiß:

„Was wirklich mehr wird, sind Reisebuchungen über Online-Portale. Da gibt es eben die verschiedensten, die den Eindruck erwecken, sie servicieren die Reisenden, sie haben die besten Preise. Tatsächlich ist unsere Erfahrung die, dass die Preise um nichts besser sind und dass es im Ernstfall überhaupt keinen Support gibt.“

Gerade Probleme mit Portalen, die Flüge vermitteln nehmen stark zu:

„Unsere Erfahrung ist die, dass es trotzdem einen Aufschlag gibt, als wenn man bei der Fluglinie direkt bucht und es gibt dann ganz furchtbare Konstellationen, zum Beispiel, dass der Hinflug mit einer anderen Airline ist wie der Rückflug und das passt dann überhaupt nicht zusammen und da gibt es in der Regel einen Knatsch.“

Auch Anfragen bezüglich Reise-Stornos sind ein großes Thema bei den Oberösterreicher, so Ulrike Weiß:

„Wenn zum Beispiel auf einer Insel ein Brand ist und ich müsste da übermorgen hinfahren, dann ist von Haus aus ja die Reise zu stornieren, weil das eine gefährliche Situation für mich wäre. Aber wenn es an mir liegt, dass ich dort nicht hinfahren möchte, weil die Insel nicht mehr so schön ist oder nicht mehr so bereisenswert, das ist kein Grund, die Stornoversicherung in Anspruch zu nehmen. Da wird sie nicht leisten.“

Da am besten vorher abklären, was in der Reisestorno enthalten ist.