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Der Freispruch im Fall Kellermayr ist jetzt rechtskräftig. Wegen Drohung mit Suizidfolge ist im April ein 61-Jähriger Deutscher in Wels vor Gericht gestanden, damals wurde er vom Schöffengericht freigesprochen. Direkt nach dem Urteil hatte die Staatsanwaltschaft allerdings eine Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet damit war das Urteil nicht rechtskräftig. Jetzt wurde diese aber doch zurückgezogen. Eine Prüfung hat ergeben, dass am Urteil nichts zu beanstanden sei.