Ab heute beginnt die große Rabattschlacht in Geschäften und Online-Shops: Viele Händler rufen die ganze Woche vor dem “Black Friday” zu einer Aktionswoche aus. Doch nicht jeder Preisnachlass ist wirklich einer, warnt Karl Gladt. Denn bei zu günstigen Angeboten stecken oft Betrüger dahinter. Zudem sollten sich alle Aktionsjäger vorher Gedanken machen, ob sie die günstig angebotenen Produkte auch wirklich brauchen, sagt der Leiter der Internet-Ombudsstelle, Karl Gladt.
Deshalb hat die unter anderem von EU, Sozialministerium und Arbeiterkammer unterstützte Institution jetzt die neun häufigsten Probleme beim Online-Shopping aufgelistet:
Problem 1: Lockangebote
Was auf den ersten Blick nach einem guten Angebot aussehen mag, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung leider oft nur als Lockangebot. Tipp: Preise vergleichen! Preisvergleichsportale wie Geizhals helfen, eine bessere Vorstellung von einem wirklich günstigen Preis zu erhalten.
Problem 2: Fake-Shops
Betrügerische Online-Shops, die z. B. trotz Zahlung keine Ware liefern, werden immer häufiger. Wer sich bei typischen Merkmalen (z. B. Dumpingpreise, kein Impressum) unsicher ist, setzt am besten auf Online-Shops mit Gütezeichen. Tipp: Auf vertrauenswürdige Zahlungsmethoden achten – bei Vorkasse ist jedenfalls Vorsicht geboten. Zu empfehlen sind hingegen Kauf auf Rechnung, Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal – hier kann widersprochen bzw. zurückgebucht werden oder es greift zumindest ein zusätzlicher Käuferschutz. Aktuelle Warnungen gibt es auf www.watchlist-internet.at.
Problem 3: Impulskäufe
Im Kaufrausch passiert es schnell, dass man sich finanziell übernimmt – ein Problem, das man allerdings nicht den Online-Händlern anlasten kann. Tipp: Die Internet Ombudsstelle rät daher, sich vor dem Black Friday eine Liste der Produkte anzulegen, die man gerne hätte, um sich nicht zu ausufernden Impulskäufen hinreißen zu lassen, die man später bereut.
Problem 4: Falsche Ermäßigungen
Manchen Anbietern ist in der Angebotsschlacht jedes Mittel recht – auch getrickste Rabatte, bei denen etwa zuvor der Preis erhöht wurde. Tipp: Auf angegebene Vergleiche achten, im Falle einer falschen Preisermäßigung gibt es hier auch gesetzliche Rückendeckung. Denn seit heuer gibt es eine strengere Regelung: Bei Ermäßigungen – etwa bei „Statt“-Preisen (9,99 € statt 19,99 €) oder Prozent-Rabatten – darf jeweils nur der eigene niedrigste Preis der letzten 30 Tage und nicht die unverbindliche Herstellerpreisempfehlung als Vergleich herangezogen werden.
Problem 5: Hoher Kaufdruck
„Nur noch drei Artikel vorrätig“ – und schon wird gekauft, bevor ein anderer das (angebliche) Mega-Schnäppchen einsackt. Tipp: Nicht unter Kaufdruck setzen lassen, denn oft ändern Händler ihre Angebote und Preise mehrmals am Tag. Auch, dass nur mehr wenige Stücke erhältlich sind, sollte man nicht zwangsläufig glauben. Oft sind die Artikel doch noch oder bald schon wieder vorrätig.
Problem 6: Lange Lieferzeiten
Frust vorprogrammiert: Am Black Friday wird ein tolles Angebot ergattert – doch dann kommt es nicht einmal rechtzeitig zu Weihnachten an. Tipp: Die angegebene Lieferzeit beachten! Innerhalb dieser Frist muss der Anbieter die Ware liefern. Ist dies – trotz wirksam geschlossenen Vertrags – nicht der Fall und man muss sich das Produkt anderswo zu einem höheren Preis beschaffen, darf die Differenz dem Händler in Rechnung gestellt werden – außer, dieser hat die Lieferverzögerung in keiner Weise zu verantworten.
Problem 7: Nachträgliche Stornos
Es kommt immer wieder vor, dass Online-Händler ihre Lieferversprechen vom Black Friday nicht einhalten und eine Bestellung im Nachhinein stornieren. Besonders ärgerlich, wenn deshalb auf das günstige Angebot eines anderen Online-Shops verzichtet wurde. Tipp: Wenn eine Bestellung angenommen wurde und ein Kaufvertrag dadurch wirksam geschlossen wurde, darf der Händler die Bestellung nicht einfach stornieren, sondern muss diese zum vereinbarten Preis auch liefern.
Problem 8: Bereute Bestellung
Wider besseres Wissen lässt man sich am Black Friday zu einem Impulskauf hinreißen (s. Problem 3) und bereut danach die Ausgabe. Tipp: Die gute Nachricht heißt „Widerrufsrecht“. Im Online-Handel darf ein Kaufvertrag bis 14 Tage nach der Lieferung widerrufen werden. Das gilt auch für vergünstigte Waren. Gegebenenfalls müssen die Rücksendekosten getragen werden, sofern der Händler darauf hingewiesen hat.
Problem 9: Späte Entscheidung
Manchmal wollen Käufer ein Produkt erst später zurückgeben oder es soll z. B. ein Geschenk retourniert werden, das schon vor einiger Zeit bestellt wurde. Das gesetzliche Rücktrittsrecht von 14 Tagen kann dann allerdings schon vorbei sein. Tipp: Manche Online-Händler gewähren ein längeres Rückgaberecht von bis zu 60 Tagen oder sogar mehr – es lohnt sich also, die Bedingungen genau zu lesen. Hier gelten allerdings die Vorgaben des jeweiligen Anbieters (z. B. Rückgabe nur mit Originalverpackung). Die Internet Ombudsstelle berät im Zweifelsfall rasch und unkompliziert.
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