Seit dem Wochenende steht es fest: der Erlebnis-Anbieter Jollydays ist in Konkurs. Das Unternehmen hat Gutscheine für tausende verschiedene Erlebnisse verkauft. Diese hat man auf der Website von Jollydays gebucht – vom jeweiligen Anbieter wurden sie dann eingelöst.
Die Arbeiterkammer OÖ berichtet von ersten Beschwerdefällen im Juli: da haben erste Konsumenten berichtet, dass ihre Gutscheine nicht eingelöst wurden. Offenbar deshalb, weil die Anbieter seit Monaten kein Geld von Jollydays bekommen hätten.
Was aber tun, wenn ihr da noch Gutscheine habt?
Grundsätzlich gilt der Kaufvertrag zwischen dem Käufer und der Jollydays GmbH. Der jeweilige Anbieter des Erlebnisses ist damit nicht mehr verpflichtet, den Gutschein einzulösen. Alle Gutscheinbesitzer können jetzt ihr Geld im Zuge des Konkursverfahrens zurückverlangen. Dazu muss die Forderung bis zum 10.Oktober 2024 mit einem eigenen Formular eingebracht werden. Dafür ist eine Gebühr von 25 Euro zu bezahlen. Ob man das Geld zurückbekommt, hängt davon ab, wie das Konkursverfahren ausgeht.
Zur Anmeldung der Forderung gibt es ein Formular auf der Website der Justiz.
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