Der Valentinstag gilt als der Tag der Liebe. Wer noch einen Partner oder eine Partnerin zum Liebhaben sucht, findet womöglich online das große Liebesglück. Immer mehr Menschen wenden sich Online-Portalen und Dating-Apps zu. Doch hinter den verlockenden Profilen lauern oft versteckte Kosten. Auch traditionelle Partnervermittlungen verlangen mitunter hohe Summen, wie ein aktueller Fall zeigt, bei dem ein 48-jähriger Mühlviertler 2.500 Euro für enttäuschende Vermittlungen zahlte. Nur dank der Unterstützung der Arbeiterkammer (AK) konnte er sein Geld zurückbekommen.
Der besagte Fall zeigt, wie schnell die romantische Suche nach Liebe in finanziellen Frust umschlagen kann. Herr F. stieß auf eine vielversprechende Anzeige in einer Zeitung und entschied sich, die Dienste einer Vermittlungsagentur in Anspruch zu nehmen. Nach einem Hausbesuch des Vermittlers, der ihm versicherte, dass die vorgeschlagenen Partnerprofile perfekt zueinander passen, schloss Herr F. einen Vertrag ab und zahlte stolze 2.500 Euro für sechs Monate.
Die Ernüchterung folgte bald, als sich herausstellte, dass die angebotenen Kontakte gar nicht zu ihm passten. Trotz seines Rücktritts vom Vertrag weigerte sich die Agentur, das Geld zurückzuerstatten. Erst nach juristischer Intervention seitens der AK konnte Herr F. sein Geld zurückbekommen.
Konsumentenschützerin Ulrike Weiss zu diesem Fall:
Um ähnliche Enttäuschungen zu vermeiden, gibt der AK-Konsumentenschutz einige Tipps im Umgang mit Partnervermittlungen:
- Lest euch Verträge und Bedingungen genau durch, insbesondere hinsichtlich Kosten, Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten.
- Nutzt Dating-Apps und Portale nicht auf eurem Handy, um unerwünschte Zahlungsaufforderungen und Datenweitergabe zu vermeiden.
- Bei Vertragsabschlüssen im Internet oder außerhalb der Geschäftsräume gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Macht von diesem Recht Gebrauch, wenn nötig.
Es lohnt sich, wachsam zu sein und romantische Hoffnungen nicht zu teuer zu bezahlen.
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